Werkvertrag

Mit der Arbeitsform Werkvertrag nach §§ 631ff BGB steht Ihnen neben der Arbeitnehmerüberlassung eine zweite Option offen, mit der Sie Mitarbeiter:innen von ACCURAT in Ihrem Unternehmen beschäftigen können. Anders als bei der Arbeitnehmerüberlassung, mit der Sie beispielsweise kurzfristige Auftragsspitzen meistern oder auf saisonale Schwankungen reagieren können, werden mithilfe von Werkverträgen oft ganze Produktionsschritte an ACCURAT ausgelagert, z.B. der Betrieb Ihrer Werkskantine, Reinigungsdienste, Zulieferungen von Bauteilen oder die Wartung von Maschinen.

Wie viele Stunden dafür benötigt werden oder wie viele Mitarbeiter:innen eingesetzt werden, muss Sie als Auftraggeber nicht beschäftigen. Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die zu erbringenden Leistungen, Umfänge, Termine und Verantwortlichkeiten. ACCURAT ist verantwortlich für die terminliche, inhaltliche und organisatorische Erfüllung des Werkvertrags – und Sie zahlen lediglich für das Arbeitsergebnis.

Ihre Personalanfrage

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